Welche Daten müssen auf einer Webseite angegeben werden?

Seit 1. Juli 2005 ist das neue Medienrecht gültig, und dies bringt einige Pflichten für Webseitenbetreiber.

Auf der Webseite der Wirtschaftskammer findet ihr dazu ein tolles kurzes und übersichtliches PDF.

DAS NEUE MEDIENGESETZ IM ÜBERBLICK

Inhalt des Dokumentes:

  • Impressumspflicht für Newsletter:
  • Offenlegungspflicht für Newsletter und große Websites
  • Erleichterung für kleine Websites
  • Kennzeichnungspflicht entgeltlicher Einschaltungen

Weiterführende Links zum neuen Mediengesetz

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